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Marktfrühschoppen: Demonstrantin wird zu Geldstrafe verurteilt
Gut 100 Menschen feierten beim Marktfrühschoppen. Etwa 100 versuchten, zu stören.

Das Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Jürgen-Peter Taszis verurteilte gestern eine Gegen-Demonstrantin des Marktfrühschoppens wegen Nötigung und des Versuches, die Versammlung zu sprengen zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 18 Euro. von unseren Redakteuren Andere Richter hatten die Verfahren von weiteren Demonstranten wegen geringer Schuld gegen Arbeitsstunden eingestellt oder beabsichtigen dies. Die Staatsanwältin im gestrigen Prozess plädierte ebenfalls für eine Einstellung. Taszis räumte im OP-Gespräch ein, dass mit seinem Urteil eine Ungleichbehandlung stattgefunden habe. „Ich bedauere dies“, sagte Taszis. Jeder Richter habe jedoch verschiedene Ansichten. Im Prozess sagte auch Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Wölk als Zeuge aus. Er war Mitorganisator des Marktfrühschoppens .

[Oberhessische Presse, vom 31.01.2003]

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