Marktfrühschoppen: Demonstrantin wird zu Geldstrafe
verurteilt
Gut 100 Menschen feierten beim Marktfrühschoppen. Etwa 100 versuchten, zu stören.
Das
Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Jürgen-Peter Taszis verurteilte gestern eine
Gegen-Demonstrantin des Marktfrühschoppens wegen Nötigung und des Versuches, die
Versammlung zu sprengen zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 18 Euro. von unseren
Redakteuren Andere Richter hatten die Verfahren von weiteren Demonstranten wegen geringer
Schuld gegen Arbeitsstunden eingestellt oder beabsichtigen dies. Die Staatsanwältin im
gestrigen Prozess plädierte ebenfalls für eine Einstellung. Taszis räumte im
OP-Gespräch ein, dass mit seinem Urteil eine Ungleichbehandlung stattgefunden habe.
Ich bedauere dies, sagte Taszis. Jeder Richter habe jedoch verschiedene
Ansichten. Im Prozess sagte auch Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Wölk als Zeuge aus. Er war
Mitorganisator des Marktfrühschoppens .
[Oberhessische
Presse, vom 31.01.2003] |